Mit gegenseitiger Rücksichtsnahme geht alles besser
Beim Überholen von Radfahrenden sind Autofahrende innerorts verpflichtet, mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter Seitenabstand einhalten. Auch Radfahrer sollten ausreichend Abstand einhalten, wenn sie andere Radler oder Fußgänger überholen bzw. zum Selbstschutz an parkenden Autos vorbei fahren (plötzlich öffnende Türen).
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